Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 4 vom 25. Februar 2021

Nr. 4 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. für das Haushaltsjahr 2021 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemein- derat am 10.12.2020 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.197.300 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 10.649.850 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -452.550 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -452.550 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.822.800 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 9.556.950 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 265.850 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.230.500 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.069.400 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitonstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.838.900 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.573.050 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 500.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 123.300 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 376.700 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.196.350

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