Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 4 vom 25. Februar 2021

Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 14. Februar 2021 Stand: 15.02.2021 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de Kontaktbeschränkungen PrivateTreffen i m öffentlichen oder privaten Raum nur noch i m Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maxi mal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Reisen Appell:Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet:  Touristische Busreisen  Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich:  Geschäftsreisen  Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht i m Wechselbetrieb ab dem 22. Februar , Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. •Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen . • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung Maskenpflicht In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Bei m Einkaufen • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie Einsatzorten • Bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. •Während Veranstaltungen der Religions- ausübung und Beerdigungen NEU NEU Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) • Reduziert Tröpfchen und Spritzer bei m Sprechen, Husten oder Niesen • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung i m Restmüll) • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10 Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95) • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorgung i m Restmüll) Kann unter besti mmten Voraussetzungen mehrfach verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95 Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und weitergehende regionale Maßnahmen nicht zu einem Rückgang geführt haben. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU Ein ausführliches FAQ finden Sie PrivateTreffen i m öffentlichen oder privaten Raum nur noch i m Kreis des eigenen Haushalts plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung dient dazu besondere Härtefälle abzufangen. Regelung für Kinderbetreuung: Kinder aus maxi mal zwei Haushalten dürfen zusammen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs- gemeinschaften betreut werden. + Reisen Appell: Verzichten Sie sowie Ausflüge zu to Verstärkte Kontrollen beschränkungen an ta Hotspots durch die ör Nicht gestattet:  Touristische Busreis  Touristische Überna (auch Campingplätz Weiterhin möglich:  Geschäftsreisen  Reisen und Übern besonderen Härte • Kitas sollen ab 22. Februar für den Regel- betrieb unter Pandemiebedingungen öffnen. • An Grundschulen Präsenzunterricht i m Wechselbetrieb ab dem 22. Februar , Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. •Weiterhin Fernunterricht an allen weiterführenden Schulen . • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin möglich. Ans rechpartner sind die Schulen und Kitas vor Ort. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen für den Publikumsverkehr, Online-Unterricht möglich. • Volkshoc schulen und ähnliche Einrichtungen schließen. • Fahrschulen geschlossen. Onlineunterricht möglich. Bildung & Betreuung In folgenden Bereichen muss eine medizinische Maske getragen werden: • Im öffentlicher Personenverkehr • Bei m Einkaufen • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie Einsatzorten • Bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen • In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95- Pflicht befreit. •Während Veranstaltungen der Religions- ausübung und Beerdigungen NEU NEU • Reduziert Tröpfchen und Sprechen, Husten oder • Fremdschutz, kein zuver • Einmalprodukt (Entsorg • Kennzeichnung: DIN EN Atemschutzmaske (FFP2 • Schützt vor dem Einatm und Tropfen • Fremd- und Eigenschutz • Einmalprodukt (Entsorg unter besti mmten Vorau verwendet werden. • Kennzeichnung: DIN EN Landesweite Ausgangebeschränkungen sind aufgehoben. Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen überschritten ist und weitergehende regionale Maßnahmen nicht zu einem Rückgang geführt haben. Ansprechpartner der Stadt- und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de. Ausgangsbeschränkungen NEU

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