Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 4 vom 25. Februar 2021

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 4 / 2021 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000,00 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflich- tungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.846.100,00 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR. § 5 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge. Hohentengen a. H., den 10.12.2020 gez. Martin Benz, Bürgermeister Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter demHinweis, das der Haushaltpslan für das Haushaltsjahr 2021 in der Zeit von Freitag, 26. Februar 2021 bis Montag, 08. März 2021 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, während der üblichen Dienststunden, zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 08.02.2021 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Geneh- migung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 08.02.2021 gez. Benz.

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