Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 3 vom 11. Februar 2021

Nr. 3 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Treppenlifte bieten hoch betagten und bewegungseingeschränkten Menschen die Chance, alle Etagen im Haus weiter zu nutzen. Mit der teuren Technik haben einige Verbraucher:innen jedoch schlechte Erfahrungen gemacht und wenden sich deswegen regelmäßig an die Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Verbraucherbefragung bestä- tigt nun erhebliche Mängel in dieser weitestgehend unbeachteten Branche. Von wegen „Freie Fahrt ins Leben“: Slogans inWerbeprospekten halten oft nicht, was sie versprechen. Mit Beschwerden über grenzwertige Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaften Einbau und unzureichenden Service nach der Über- gabe der Lifte haben Verbraucher:innen dieses Jahr den Weg in die Verbraucherzentra- len gefunden. Eines der Hauptprobleme ist, dass der Markt im Wesentlichen von weni- gen Anbietern, die in der Regel keine Hersteller sind, dominiert wird: „Ein Marktfüh- rer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Marken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren. Mit nur einer Handvoll weiterer Mitbewerbern im Marktsektor Treppen- lifte steht so eine große Nachfrage wenigen Anbietern gegenüber“, sagt Matthias Bauer, Experte für Bauen, Wohnen und Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Abzocke, technische mängel, wenig Alternativen Bei hohen Anschaffungskosten von bis zu 15.000 EUR für einen Treppenlift beschwer- ten sich Verbraucher:innen immer wieder über erhebliche Mängel und schilderten kon- kret, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut wurden, Liefertermine nicht eingehal- ten wurden, Nachbesserung schleppend oder überhaupt nicht möglich waren. Auch die Nachsorge durch die Anbieter wurde kritisch betrachtet. Kundendienste waren nicht oder schlecht erreichbar, Wartungsverträge wurden als „Abzocke“ und Ersatzteile als überteuert bezeichnet. Teile mussten im europäischen Ausland bestellt werden mit zum Teil langen Lieferzeiten. Eine Katastrophe für eine Verbrauchergruppe, die zwingend auf den Lift angewiesen ist. Um einen besseren Überblick über die Gesamtsituation zu bekommen, haben die Ver- braucherzentralen Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen eine bundesweite Verbraucherbefragung gestartet. Die Ergebnisse liegen nun vor und bestätigen die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag: Die Treppen- lift-Branche bringt vielen Menschen mehr Ärger als Erleichterung ins Haus. Mangelhafte aufklärung über Widerrufsrechte & AGBs Viele Verbraucher:innen gaben an, nicht ausreichend über Widerrufsrechte und Geschäftsbedingungen informiert worden zu sein. Anbieter hatten behauptet, dass es sich bei den Treppenliftverträgen um sogenannte Werklieferungsverträge handeln würde, bei denen es kein Widerrufsrecht gäbe, da Teile des Liftes individuell für den Einbau angepasst werden müssen. Dieser Rechtsauffassung sind schon die Landge- richte Münster und Düsseldorf entgegengetreten. Zuletzt hat das Landgericht Biele- feld Treppenliftverträge in seinem Urteil vom 22.05.2020 als Werkverträge eingestuft, da es bei Treppenliften in erster Linie um den Einbau einer funktionierenden Anlage

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