Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 3 vom 11. Februar 2021

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 3 / 2021 In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Theresa Hüsler, Tel.: 07742/853-60, Mail: einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de Presseinformation der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Trickbetrüger bei Grundrente aktiv Am 1. Januar 2021 trat das Grundrentengesetz in Kraft. »Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren und testen die Programmabläufe«, erklärt Gabriele Frenzer-Wolf, Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Die ersten Bescheide zum neuen Grundrentenzuschlag können voraussichtlich ab Mitte 2021 versandt werden, so Frenzer-Wolf. Genau diese Zeitlücke nutzen aber der- zeit dreiste Trickbetrüger aus: Die DRV warnt deshalb vor täuschend echt wirkenden Briefen, die angeblich von der Rentenversicherung stammen und als »Fragebögen zur Grundrente« auch in Baden-Württemberg versandt wurden. Darin werden die Empfän- ger aufgefordert, ihre persönlichen Daten oder sogar die Bankverbindung preiszugeben, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten. »Die Grundrente ist keine eigenständige Rente«, betont die Geschäftsführerin der DRV Baden-Württemberg: »Sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berech- net und ausgezahlt.« Es lägen bei der DRV auch alle notwendigen Informationen seitens der Rentnerinnen und Rentner vor, um einen Anspruch auf den Zuschlag zu prüfen. Ein Antrag für die Grundrente sei deshalb gar nicht notwendig, bekräftigt Frenzer-Wolf. Sie ist als Geschäftsführerin bei der DRV Baden-Württemberg für die Gesetzesumsetzung zuständig. Auf keinen Fall sollten persönliche Informationen wie Kontodaten preisgege- ben werden. Rentnerinnen und Rentner, die die Briefe der Trickbetrüger erhalten haben, sollen diese Schreiben bitte nicht beachten und nicht beantworten. Die Verbraucherzentrale informiert Ärger mit dem Treppenlift Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzen- tralen bestätigt schlechte Erfahrungen mit Trep- penlift-Anbietern. Markt wird von wenigen Herstellern dominiert – Erhebliche Mängel bei Widerrufsrecht, Vertrags- durchführung und Rückgaberecht trotz mehrerer Gerichtsurteile – dass Lifte gemietet oder gebraucht gekauft werden können, ist wenig bekannt.

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