Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 3 vom 11. Februar 2021

Nr. 3 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Wahlscheinantrag bequem per Internet Zur Landtagswahl am 14.03.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Wir bieten Ihnen die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.hohentengen.de an. Beim Aufruf des Links unter der Rubrik „Aktuelles“ erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintra- gen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benö- tigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstim- men, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie IhrenWahlscheinantrag auch rasch und einfach mit IhremMobil- gerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die mei- sten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und mögli- cherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abar- beitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einwohnermeldeamt@hohentengen-ah.de einen Wahlschein beantragen.

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