Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 2 vom 28. Januar 2021

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2021 selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die keinen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landesamt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiter- verarbeitet. Weitere Informationen: https://mikrozensus.de Kontakt: Pressestelle: Tel.: +49 711 641-2451 ; Fachliche Rückfragen: Tel.: +49 711 641-2099 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. 2020 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verheiratete bei 18.816 Euro. Wer eine Steuererklärung machen muss, nutzt dafür gern die »Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt«. Mit dieser Mitteilung bescheinigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern kostenlos die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr. Wer die Bescheinigung schon einmal angefragt hat, bekommt sie abMitte Januar wieder automa- tisch von der DRV zugesandt. Wer sie erstmals benötigt, kann sie kostenlos unter www. deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informati- onen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de ) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche- rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.

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