Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 2 vom 28. Januar 2021

Nr. 2 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 lage für Meldungen wie »Abhängigkeit der Frauen von den Einkünften der Angehö- rigen gesunken« und »Die meisten Zuwanderungen nach Baden-Württemberg erfolgen aus EU-28-Staaten«. Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Ange- stellten oder Selbstständigen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden- Württemberg abzubilden. Durch die Teilnahme am Mikrozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei, zu ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Erwerbstätigkeit sowie das Einkommen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Baden-Württemberg haben. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölke- rung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Ab dem Jahr 2021 wird das Fragepro- gramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Inter- netnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäude- teile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauf- tragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausge- wählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Ausgewählte Haushalte finden imBriefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landes- amtes Baden-Württembergs vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Erhebungsbe- auftragten versandt oder eingeworfen und enthält die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Interview am Telefon aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Inter- views vor Ort mit den Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht statt- finden. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haus- halte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform

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