Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 6 vom 25. März 2021

Nr. 6 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Träger des L•U•I sind die drei berufsständischen Landjugendverbände in Baden-Württ- emberg, die LandFrauenverbände sowie die Bauernverbände. Finanziell gefördert wird er von der ZG Raiffeisen eG und dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsver- band (BWGV). Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zu den Bewerbungskriterien und den Siegern der vergangenen Jahre finden Sie unter www.lui-bw.de . Kompostierbare Biokunststoffbeutel dürfen NICHT in die Biotonne Seit Einführung der Biotonne verfolgt der Landkreis Waldshut das Ziel, Bioabfälle möglichst sortenrein und ohne Störstoffe zu erfassen. Zu diesem Zweck werden alle Biotonnen bei der Leerung durch ein Detektionssystem und ergänzend durch Sichtkontrollen auf Störstoffe überprüft. Diese Kontrollen stellen sicher, dass der möglichst sortenrein erfasste Bioabfall zu einem hochwertigen Kompost verarbeitet werden kann. Seit dem 27. April 2020 werden im Landkreis Waldshut falsch befüllte Biotonnen nicht mehr geleert, sondern erhalten eine Rote Karte. Die Anfragen betroffener Bürger machen immer wieder deutlich, dass ein sehr großer Teil der Beanstandungen auf die Verwen- dung von kompostierbaren Biokunststoffbeuteln zurückzuführen ist. Daher weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises ausdrücklich darauf hin, dass die imHandel erhältlichen kompostierbaren Biokunststoffbeutel/Folienbeutel NICHT in der Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie zersetzen sich viel zu langsam in der auf schnelle Verarbeitung ausgelegten Nach- kompostierung der Bioabfallvergärungsanlage und stellen daher einen unerwünschten Störstoff dar. Außerdem sind kompostierbare Plastikbeutel im Sortierprozess nicht von herkömmlichen Plastikbeuteln zu unterscheiden und müssen daher als Störstoffe kosten- und zeitaufwendig aussortiert werden. Aus den dargelegten Gründen sind die kompostierbaren Folienbeutel in vielen anderen Landkreisen ebenfalls nicht erlaubt. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt, zum Einwickeln der Bioabfälle Zeitungs- papier, unbeschichtete Papiertüten oder Küchenpapier zu verwenden. Hinweise zur korrekten Befüllung der Biotonne sowie mehrsprachige Informationen zumDownload finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft https:// www.abfall-landkreis-waldshut.de/de/biotonne/ oder rufen Sie an unter der Telefon- nummer 07751 / 86-5440. Beim Kauf des Filtersubstrats für die Biotonne auf die Tonnengröße achten! Seit Mitte Januar läuft der Verkauf des Filtersubstrats für die Biotonne über die Einzel- händler und Gemeinden im Landkreis Waldshut. Um Fehlkäufen vorzubeugen, gibt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut folgende Hinweise:

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