Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 6 vom 25. März 2021

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 6 / 2021 Schweizer Atommüllendlagersuche in Etappe 3 Sachplan geologische Tiefenlager – Regionalkonferenz Nördlich Lägern (4) Die Standortsuche für geologische Tiefenlager ist jetzt in der entscheidenden Phase und entsprechend der Bedeutung der 3. Etappe für die Gemeinde Hohentengen informieren wir fortlaufend über den Stand des Verfahrens. Voraussichtlich 2022/2023 wird die Nagra bekannt geben, für welche Standortgebiete sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten wird, und dies dem schweizerischen Bundesrat als Vorschlag unterbreiten. Spätere Verfahrensschritte sind der Antrag auf Baubewilligung sowie der Antrag auf Betriebsbewilligung. Schätzungsweise 2030 wird der Schweizerische Bundesrat über die Rahmenbewilli- gung entscheiden Für Hohentengen ist von Bedeutung, dass die im Rahmen einer vorläufigen Stellung- nahme der Regionalkonferenz favorisierte Standortvariante, ca. 2 km entfernt von uns, in Stadel Haberstal liegt. Mitte des laufenden Jahres 2021 wird die Regionalkonferenz auch unter Beteiligung der deutschen Seite ihre endgültigen Stellungnahmen zum Stand- ortareal abgeben. Über frühere Verfahrensschritte können Sie sich über die Webseite der Gemeinde Hohentengen informieren: https://www.hohentengen.de/gemeinde-und-buerger/atommuellendlagersuche.html Erneut fand eine Vollversammlung der Regionalkonferenz Nördlich Lägern am 10. März 2021 als Videokonferenz statt. Mehrere Mitglieder der deutschen Beteiligung waren aus dem Hohentengener Rathaus zugeschaltet, einige Mitglieder nahmen von zuhause aus teil. Der Themenschwerpunkt der Vollversammlung lag bei der Frage nach der Zulässig- keit einer Oberflächenanlage über Grundwasser – eine Frage die bisher zwischen dem CH-Bund und dem Ausschuss der Kantone, auch dem Kanton Zürich strittig diskutiert wurde. Die Nagra machte nun den Vorschlag die Oberflächenanlage mit einer Dichtwand vom strategischen Interessengebiet für die Trinkwasserversorgung des Kantons Zürich zu trennen. Das wäre für die 15 Jahre des Betriebs der Oberflächenanlage zu realisieren und so würde vom Betrieb der Oberflächenanlage keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen können, so die Nagra. Für die Aufsichtsbehörde ENSI, stellt der Standort Haber- stal keine Gefährdung des Grundwassers dar. Mit dieser Dichtwand wird für den Kanton Zürich Stadel Haberstal zu einemmöglichen Standort für eine Oberflächenanlage.

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