Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 5 vom 11. März 2021

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 5 / 2021 um 6.30 Uhr auf, machen uns fertig und um halb acht geht es an die Arbeit. Die Jungs bearbeiten die Arbeitsblätter und Online-Aufgaben und haben ihre Klassenchats, ich mache parallel Homeoffice. Meist sitzen wir alle am selben Tisch. Da kann man schnell mal helfen, falls es Fragen gibt und es macht auch mehr Spaß, wenn man zusammenar- beitet. Wenn mal eine Arbeitsbesprechung und ein Klassenchat parallel sind, gehe ich meist in ein anderes Zimmer. So gegen 11 Uhr sind die Kinder meist mit den Aufgaben und dem Homeschooling fertig. Dann spielen Sie Lego. Mittags gehen wir oft zusam- men raus.“ Sohn Valentin aus der 3a findet das Homeschooling „eigentlich ganz ange- nehm, weil man schneller fertig werden kann und dadurch mehr Zeit zum Spielen hat.“ Allerdings vermisse er die Klassenkameraden und das gemeinsame Tischtennisspielen während der Hofpausen. Ella Schäuble, ebenfalls aus der 3a, findet das Homeschoo- ling dagegen „blöd“. Denn: „Ich kann meine Schulfreunde nicht sehen und muss mor- gens alleine arbeiten. So langsam macht es mir keinen Spaß mehr. Ich freue mich sehr auf die Schulöffnung.“ Ihre Aufgaben versuche sie rasch und selbständig zu lösen, was meistens auch ganz gut klappe. „Bei Fragen schreibe ich einfach im Klassenchat, frage meine große Schwester oder später meine Eltern.“ Was sie besonders vermisst: „Meine ganzen Klassenkameraden, die Lehrer, den Trubel in der Schule und unser Klassenzim- mer.“ Am allermeisten jedoch vermisse sie ihren „Klassenlehrer, Herrn Seehafer.“ Zum Glück aber nur noch bis zum 22. Februar. Dann geht es – zumindest für die Grundschü- ler – endlich wieder zurück in die Schule. Der VdK Ortsverband informiert: Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen verlängert Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen gelten nun bis 31. März 2021. Ziel ist, direkte Arzt-Pati- enten-Kontakte möglichst gering zu halten. So kann eine Behandlung weiterhin auch per Video stattfinden, wenn aus therapeutischer Sicht möglich und der Patient einver- standen ist. Dies gilt auch für Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege. Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfs- und Heilmittel dürfen weiter auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung erfolgt ist. Die Verordnung kann per Post an Versicherte übermittelt werden. Gleiches gilt für Verordnungen von Krankentransporten und -fahrten. Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zur Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Zudem können Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Alle vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen befristeten Sonderregeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter www.g-ba.de/sonderregelungen-corona im Internet.

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