Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 5 vom 11. März 2021

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 5 / 2021 Forstpflanzenbestellung Wer Pflanzen bestellen möchte, soll sich bis spätestens 18.März 2021 bei Förster Michael Albrecht, Telefon 07742 / 4532, Fax 8508 79 oder E-Mail michael .albrecht@landkreis- waldshut.de - melden. Das Landratsamt informiert Das Landratsamt möchte Sie an dieser Stelle regelmäßig über die Coronavirus- Situation und die Impfungen imLandkreis informieren: Mehr als 120 Personen kümmern sich im Landratsamt täglich um die Bekämpfung der Pandemie. Dazu gehören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und des Kreisimpfzentrums, aber auch jene in der Telefonhotline oder in der Verwal- tung und Logistik. Mitte Januar hatten wir im Landkreis erstmals Infektionen mit den hochansteckenden Virus-mutationen (britische Variante) registriert. Mittlerweile ist die Zahl auf über 100 gestiegen (Stand 1. März). Um das Infektionsgeschehen in Schach zu halten, braucht es weiterhin die Anstrengung und Disziplin aller. Der Impfung kommt bei der Pandemie- Bekämpfung die wichtigste Rolle zu. Impfungen imKreisimpfzentrum (KIZ) Stadthalle Tiengen: Derzeit stehen demKIZ zwei Impfstoffe zur Verfügung. Biontech und AstraZeneca. Der Biontech-Impfstoff ist Menschen über 80 Jahren vorbehalten. Da der Impfstoff der- zeit begrenzt verfügbar ist, können pro Woche nur 350 Erstimpfungen im KIZ vorge- nommen werden. Die Zweitimpfung ist dann im Abstand von drei Wochen notwendig. Beim Impfstoff von AstraZeneca werden Erst-und Zweitimpfung im Abstand von neun Wochen verabreicht. Aktuell ist der Impfstoff nur für Menschen zwischen 18 und 64 Jah- ren zugelassen (Stand 1. März). Mitte Februar hat das Kreisimpfzentrums 400 Impfdosen erhalten. In den Folgewochen je 2000. Die KIZ-Leitung geht davon aus, dass in nächster Zeit wöchentlich 2000 Dosen des AstraZeneca-Impfstoffes geliefert werden. Dank der größeren Verfügbarkeit wurde der Kreis der Impfberechtigten um Stufe zwei erweitert (u. a. Personen mit schweren Erkrankungen mit ärztlichem Zeugnis, enge Kontaktper- sonen von pflegebedürftigen Menschen und von Schwangeren, Beschäftigte in medizi- nischen und pflegerischen Einrichtungen, Polizei, Personal an Schulen und Betreuungs- einrichtungen. (Detaillierte Auflistung unter www.landkreis-waldshut.de ) Mobile Impfteams (MIT): Derzeit sind im Landkreis zwei mobile Impfteams im Ein- satz. Sie impfen Personen in Alten- und Pflegeheimen, Eingliederungsheimen, Asyl- und Obdachlosenunterkünften sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe.

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