Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 5 vom 11. März 2021

Nr. 5 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Bekanntmachung der Satzung über die Änderung der Hauptsatzung vom 20. Oktober 2003 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 18. Februar 2021 folgende Satzung über die Änderung der Hauptsatzung vom 20. Oktober 2003 beschlossen: § 1 Nach § 3 wird folgender § 3 a eingefügt: § 3 a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sit- zungsraum Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Vorausset- zungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37 a Absätze 1 und 2 der Gemeindeordnung. § 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen die- ser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner- halb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 18. Februar 2021 Der Bürgermeister gez. Benz

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