Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 4 vom 25. Februar 2021

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 4 / 2021 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Gemeindeentwicklung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2021 vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigen- betriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festge- setzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von 139.075 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 2.374.075 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgesehen in Höhe von 0 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2020 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, November 2020 Der Bürgermeister: gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2021in der Zeit von Freitag, 26. Februar 2021 bis Montag 08. März 2021, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 08.02.2021 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 25.02.2021 Der Bürgermeister: gez. Benz

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