Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 2 vom 28. Januar 2021

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2021 Landwirtschaftsamt Waldfshut Aktuelles aus dem Pflanzenbau Aufgrund der anhaltenden Pandemie werden alle Vorort-Informationsveranstaltungen abgesagt. Das Landwirtschaftsamt Waldshut informiert in 2021 daher in zwei online- Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Themen aus dem Pflanzenbau: Pflanzen- schutz, Maiswurzelbohrer, Biodiversität, Düngeverordnung, Engerlingsproblematik und standortgerechte Sortenwahl. Die Teilnahme an den beiden online-Veranstaltungen wird als vierstündige Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde anerkannt. Teil 1 der Fortbildung findet statt am Dienstag, den 09.02.2021, 20 - 22 Uhr. Der zweite Teil der online-Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde findet voraussichtlich am Freitag, den 19.03.2021 von 14 – 16 Uhr statt. Teilnehmer der ersten Veranstaltung werden recht- zeitig über den genauen Termin der zweiten Veranstaltung informiert. Für die Teilnahme und die anschließende Ausstellung einer Fortbildungsbescheinigung ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an landwirtschaftsamt@landkreis-waldshut. de oder telefonisch unter 07751 / 86-5301 zwingend erforderlich. In jedem Fall muss neben der aktuellen Anschrift eine E-Mailadresse zur Versendung des Meeting-Links hinterlegt werden. Der VdK Ortsverband informiert: Elektronische AU-Bescheinigung erst ab Oktober 2021 Mit einer Verschiebung im Bereich der sogenannten AU-Bescheinigungen begann 2021. Ursprünglich sah das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, dass Ärzte die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen ihrer Pati- enten bereits ab Januar 2021 nur noch elektronisch an deren Krankenkassen übermit- teln sollten. Da die dafür notwendige Technik jedoch nicht rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und Kassen zur Verfügung gestellt werden konnte, erfolgt eine Verschie- bung auf den 1. Oktober 2021. Ab dann ist die elektronische AU-Bescheinigung für alle Praxen Pflicht und Versicherte müssen die Durchschrift des „Gelben Scheins“ nicht mehr selbst an ihre Krankenkasse senden. Auch der Start des Versands der elektro- nischen AU-Bescheinigung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber war zunächst früher, nämlich für Januar 2022, vorgesehen gewesen. Hier ist eine Verschiebung auf den 1. Juli 2022 vorgesehen. Kurzarbeit – Nach 3-monatiger Unterbrechung Kurzarbeit neu anzeigen Betriebe, die bereits in der Vergangenheit Kurzarbeit angezeigt hatten, müssen beachten, dass bei Unterbrechungen des Leistungsbezugs von mindestens drei zusammenhän- genden Monaten der bisherige Anspruch auf Kurzarbeitergeld endet. Dies gilt auch,

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