Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 1 vom 14. Januar 2021

Wissenswertes zum Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Stadthalle Tiengen Am 19. Januar wird das Kreisimpfzentrum des Landkreises Waldshut in der Stadthalle Tien- gen in Waldshut-Tiengen in Betrieb genommen. Die ersten Corona-Schutzimpfungen sind dann am 22. Januar möglich. Von da an soll im Januar jeweils mittwochs und freitags geimpft werden. Bitte beachten Sie, dass Impfungen ausschließlich nach Voranmeldung möglich sind. Wer wird zuerst geimpft? Geimpft werden zunächst die über 80-Jährigen und Personal von medizinischen Einrichtun- gen, die einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Dies bedeutet, dass Sie derzeit noch nicht geimpft werden können, wenn Sie dieser Bevölkerungsgruppe nicht angehören. Zusätz- lich werden zwei mobile Impfteams am Kreisimpfzentrum eingerichtet, die in den Pflegehei- men impfen. Der Kreis der lmpfberechtigten wird nach und nach erweitert. Die Rangfolge der lmpfberechtigten legt der Bund verbindlich fest. Später soll dann die Corona-Schutz-Impfung - wie z.B. bei der Grippeschutzimpfung - auch bei den Hausärzten möglich sein. Eine Impfpflicht besteht nicht. Wann hat das KIZ geöffnet? Vom 22. Januar an können sich Impfberechtigte jeweils mittwochs und freitags impfen lassen. Einlass bekommt nur, wer einen Termin vereinbart hat. Die Impfzeiten werden nach und nach an die zur Verfügung stehende Impfstoffmenge ange- passt und ausgeweitet. Das KIZ soll dann im Vollbetrieb durchgängig - von Montag bis Sonn- tag - zwischen 7 und 21 Uhr geöffnet sein. Wie kann man sich für eine Impfung im KIZ anmelden? Impfungen sind grundsätzlich nur nach Voranmeldung möglich. Eine Anmeldung wird vor- aussichtlich ab dem 19. Januar möglich sein, entweder telefonisch unter 116 117 oder online unter: www.impfterminservice.de. Das KIZ empfiehlt, die Anmeldung online vorzunehmen, da es besonders amAnfang am Telefon zu erheblichenWartezeiten kommen kann. Bitte beach- ten Sie, dass es nicht möglich ist, direkt beim KIZ anzurufen. Bei Ihrer Anmeldung wird zeitgleich ein zweiter Impftermin im Abstand von 21 bis 28 Tagen vereinbart. Der volle Impfschutz wird erst ca. eine Woche nach der zweiten Impfung erreicht. Kann ich mich auch beim zentralen Impfzentrum in Freiburg anmelden? Seit dem 27.12.2020 haben in den zentralen Impfzentren des Landes (u.a. in Freiburg i.Br.) die Impfungen begonnen. Termine in diesen zentralen Impfzentren sind ebenfalls über die Tel.Nr. 116117 oder über www.impfterminservice.de zu vereinbaren. Aufgrund der hohen Nachfrage kommt es bei der telefonischen und auch bei der digitalen Anmeldung oft zu unvermeidlichen Verzögerungen und Wartezeiten oder bei der Terminvergabe wird ein anderes Impfzentrum des Landes vorgeschlagen. Bund und Land haben in den letzten Tagen in den Medien über diese wohl nicht vermeidbaren Anfangs- und Anlaufschwierigkeiten mehrfach informiert.

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